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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)

 

 

für Street-Food-Veranstaltungen

maya&yo – Yusuf Tekce
Mühlenstraße 21
58313 Herdecke

(im Folgenden: „Veranstalter“)

 

Einleitung

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Street-Food-Veranstaltungen.
Um ein faires, transparentes und reibungsloses Miteinander zu gewährleisten, gelten für alle teilnehmenden Standbetreiber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.

Mit Ihrer Online-Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen als verbindlich an.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle vom Veranstalter organisierten Veranstaltungen und regeln die Teilnahme von Foodtrucks, mobilen Gastronomiebetrieben sowie sonstigen gewerblichen Standbetreibern.

§ 2 Vertragspartner

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Anbieter im Sinne des § 14 BGB.
Die Teilnahme von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Formular.

  2. Mit Absenden des Formulars gibt der Standbetreiber ein verbindliches Vertragsangebot zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ab.

  3. Mit der Anmeldung erkennt der Standbetreiber diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

  4. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Teilnahme schriftlich per E-Mail bestätigt.

  5. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht. Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 4 Standzuteilung

  1. Die Zuteilung der Standflächen erfolgt nach organisatorischen, gestalterischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten durch den Veranstalter.

  2. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standposition oder Standgröße besteht nicht.

  3. Der Veranstalter ist berechtigt, Standflächen aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen zu verlegen, zu verändern oder zu streichen. Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.

§ 5 Pflichten des Standbetreibers

  1. Der Standbetreiber verpflichtet sich, seinen Stand während der gesamten Öffnungszeiten der Veranstaltung durchgehend betriebsbereit und geöffnet zu halten.

  2. Es dürfen ausschließlich die im Anmeldeformular angegebenen und vom Veranstalter genehmigten Produkte verkauft werden. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.

  3. Der Verkauf von Getränken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt.

  4. Eine Überlassung, Weitergabe oder Untervermietung der Standfläche an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.

§ 6 Genehmigungen, Hygiene, Versicherung

  1. Der Standbetreiber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen, hygienischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere des Lebensmittel-, Hygiene-, Gewerbe- und Sicherheitsrechts.

  2. Sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen sind rechtzeitig einzuholen und auf Verlangen vor Ort vorzulegen.

  3. Der Standbetreiber verpflichtet sich, für die Dauer der Veranstaltung eine gültige Betriebshaftpflichtversicherungzu unterhalten, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt.

  4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verstöße des Standbetreibers gegen gesetzliche oder behördliche Vorgaben.

§ 6a Haftung für Schäden, Verunreinigungen und Wiederherstellung

  1. Der Standbetreiber haftet uneingeschränkt für alle Schäden und Verunreinigungen, die durch ihn, sein Personal, seine Fahrzeuge, Aufbauten, Geräte oder Betriebsmittel im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden.

  2. Dies gilt insbesondere für Schäden oder Verunreinigungen an

    • Straßen, Gehwegen, Pflasterflächen, Asphalt, Fliesen,

    • Grünflächen, Beeten, Bäumen,

    • öffentlichen oder privaten Grundstücken sowie sonstiger Infrastruktur.

  3. Der Standbetreiber haftet insbesondere für Öl-, Fett-, Kraftstoff-, Lebensmittel- oder sonstige Verschmutzungen, einschließlich dauerhafter Verfärbungen oder Beschädigungen des Untergrundes.

  4. Der Standbetreiber ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Reinigung, Instandsetzung, Reparatur oder Ersatzvollständig zu tragen. Dies gilt auch für Kosten, die durch Städte, Kommunen, Behörden, Grundstückseigentümer oder beauftragte Fachfirmen entstehen.

  5. Der Standbetreiber stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter vollständig frei, die aufgrund solcher Schäden oder Verunreinigungen geltend gemacht werden.

  6. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Kosten, die aus derartigen Verunreinigungen oder Beschädigungen resultieren.

§ 7 Müll, Strom, Wasser

  1. Abfälle sind ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen. Fett- und Ölreste sind fachgerecht zu sammeln und eigenständig zu entsorgen.

  2. Strom- und Wassernutzung erfolgt gemäß den Vorgaben des Veranstalters.

  3. Für technische Ausfälle, insbesondere Strom- oder Wasserausfälle, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

§ 7a Umwelt- & Verpackungsvorgaben

  1. Zur Reduzierung von Abfällen und insbesondere zur Vermeidung von Kunststoffmüll sind alle teilnehmenden Standbetreiber verpflichtet, ausschließlich Mehrwegverpackungen oder kompostierbares bzw. biologisch abbaubares Geschirr, Besteck und Verpackungsmaterialien zu verwenden.

  2. Kompostierbare bzw. biologisch abbaubare Produkte müssen den Anforderungen der Norm EN 13432 entsprechen.

  3. Die Verwendung von Einwegkunststoffen, die nicht den gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben entsprechen, ist untersagt.

  4. Der Standbetreiber ist selbst dafür verantwortlich, sich über die jeweils geltenden kommunalen, landes- und bundesrechtlichen Vorgaben (z. B. Auflagen der Stadtverwaltung) zu informieren und diese einzuhalten.

  5. Etwaige behördliche Maßnahmen, Auflagen, Sanktionen oder Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen Umwelt- oder Verpackungsvorgaben gehen ausschließlich zu Lasten des Standbetreibers.

  6. Der Standbetreiber stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen, Kosten oder Sanktionen frei, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Vorgaben geltend gemacht werden.

  7. Der Veranstalter kann den Standbetreiber bei Bedarf beratend bei der Auswahl geeigneter Verpackungslösungen unterstützen; eine rechtliche oder behördliche Prüfungspflicht des Veranstalters besteht jedoch nicht.

§ 8 Teilnahmegebühren und Zahlung

  1. Die Höhe der Standmiete sowie etwaiger Zusatzleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Veranstaltungsinformationen bzw. der Teilnahmebestätigung.

  2. Rechnungen werden per E-Mail versandt und sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen.

  3. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, den Standplatz anderweitig zu vergeben und Schadensersatz geltend zu machen.

§ 9 Rücktritt, Nichtteilnahme, Ersatzteilnehmer

  1. Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Standbetreiber ist nach Anmeldung ausgeschlossen.

  2. Bei Nichtteilnahme bleibt die Standmiete in voller Höhe geschuldet.

  3. Eine Befreiung von der Zahlungspflicht erfolgt ausschließlich dann, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmerbenannt wird, der vom Veranstalter ausdrücklich akzeptiert wird.

  4. Die Entscheidung über die Eignung eines Ersatzteilnehmers liegt ausschließlich beim Veranstalter.

§ 10 Absage oder Änderung der Veranstaltung durch den Veranstalter

  1. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, zu verlegen, zu verkürzen oder abzubrechen, wenn zwingende Gründe vorliegen, insbesondere:

    • höhere Gewalt,

    • extreme Witterung,

    • behördliche Auflagen oder Sicherheitsanforderungen,

    • Pandemien oder vergleichbare Ereignisse,

    • wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder unzureichende Teilnehmerzahl.

  2. In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatzansprüche, insbesondere nicht wegen Umsatz-, Gewinn-, Reise- oder Personalkosten.

  3. Bereits geleistete Zahlungen können nach Ermessen des Veranstalters erstattet oder für andere Veranstaltungen angerechnet werden.

§ 11 Haftung

  1. Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

  2. Eine Haftung für Schäden am Stand, an der Ausrüstung oder für wirtschaftliche Ergebnisse der Veranstaltung ist ausgeschlossen.

  3. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§ 12 Foto-, Film- und Namensrechte

Der Standbetreiber erklärt sich damit einverstanden, dass Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sowie der Name und das Angebot seines Standes zu Werbe-, Presse- und Dokumentationszwecken durch den Veranstalter genutzt werden dürfen.

§ 13 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.

  3. Nebenabreden bedürfen der Textform.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

maya&yo – Yusuf Tekce
Mühlenstraße 21
58313 Herdecke

(Stand: 19.01.2026)

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