Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)
für Street-Food-Veranstaltungen
maya&yo – Yusuf Tekce
Mühlenstraße 21
58313 Herdecke
(im Folgenden: „Veranstalter“)
Einleitung
Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Street-Food-Veranstaltungen.
Um ein faires, transparentes und reibungsloses Miteinander zu gewährleisten, gelten für alle teilnehmenden Standbetreiber die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen.
Mit Ihrer Online-Anmeldung erkennen Sie diese Bedingungen als verbindlich an.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle vom Veranstalter organisierten Veranstaltungen und regeln die Teilnahme von Foodtrucks, mobilen Gastronomiebetrieben sowie sonstigen gewerblichen Standbetreibern.
§ 2 Vertragspartner
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich gewerbliche Anbieter im Sinne des § 14 BGB.
Die Teilnahme von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss
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Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Formular.
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Mit Absenden des Formulars gibt der Standbetreiber ein verbindliches Vertragsangebot zur Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ab.
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Mit der Anmeldung erkennt der Standbetreiber diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
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Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Teilnahme schriftlich per E-Mail bestätigt.
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Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht. Der Veranstalter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
§ 4 Standzuteilung
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Die Zuteilung der Standflächen erfolgt nach organisatorischen, gestalterischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten durch den Veranstalter.
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Ein Anspruch auf eine bestimmte Standposition oder Standgröße besteht nicht.
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Der Veranstalter ist berechtigt, Standflächen aus organisatorischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen zu verlegen, zu verändern oder zu streichen. Hieraus entstehen keine Schadensersatzansprüche.
§ 5 Pflichten des Standbetreibers
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Der Standbetreiber verpflichtet sich, seinen Stand während der gesamten Öffnungszeiten der Veranstaltung durchgehend betriebsbereit und geöffnet zu halten.
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Es dürfen ausschließlich die im Anmeldeformular angegebenen und vom Veranstalter genehmigten Produkte verkauft werden. Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Veranstalters.
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Der Verkauf von Getränken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt.
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Eine Überlassung, Weitergabe oder Untervermietung der Standfläche an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters untersagt.
§ 6 Genehmigungen, Hygiene, Versicherung
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Der Standbetreiber ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen, hygienischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere des Lebensmittel-, Hygiene-, Gewerbe- und Sicherheitsrechts.
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Sämtliche erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen sind rechtzeitig einzuholen und auf Verlangen vor Ort vorzulegen.
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Der Standbetreiber verpflichtet sich, für die Dauer der Veranstaltung eine gültige Betriebshaftpflichtversicherungzu unterhalten, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt.
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Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verstöße des Standbetreibers gegen gesetzliche oder behördliche Vorgaben.
§ 6a Haftung für Schäden, Verunreinigungen und Wiederherstellung
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Der Standbetreiber haftet uneingeschränkt für alle Schäden und Verunreinigungen, die durch ihn, sein Personal, seine Fahrzeuge, Aufbauten, Geräte oder Betriebsmittel im Zusammenhang mit der Veranstaltung verursacht werden.
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Dies gilt insbesondere für Schäden oder Verunreinigungen an
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Straßen, Gehwegen, Pflasterflächen, Asphalt, Fliesen,
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Grünflächen, Beeten, Bäumen,
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öffentlichen oder privaten Grundstücken sowie sonstiger Infrastruktur.
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Der Standbetreiber haftet insbesondere für Öl-, Fett-, Kraftstoff-, Lebensmittel- oder sonstige Verschmutzungen, einschließlich dauerhafter Verfärbungen oder Beschädigungen des Untergrundes.
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Der Standbetreiber ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Reinigung, Instandsetzung, Reparatur oder Ersatzvollständig zu tragen. Dies gilt auch für Kosten, die durch Städte, Kommunen, Behörden, Grundstückseigentümer oder beauftragte Fachfirmen entstehen.
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Der Standbetreiber stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter vollständig frei, die aufgrund solcher Schäden oder Verunreinigungen geltend gemacht werden.
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Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Kosten, die aus derartigen Verunreinigungen oder Beschädigungen resultieren.
§ 7 Müll, Strom, Wasser
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Abfälle sind ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen. Fett- und Ölreste sind fachgerecht zu sammeln und eigenständig zu entsorgen.
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Strom- und Wassernutzung erfolgt gemäß den Vorgaben des Veranstalters.
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Für technische Ausfälle, insbesondere Strom- oder Wasserausfälle, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
§ 7a Umwelt- & Verpackungsvorgaben
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Zur Reduzierung von Abfällen und insbesondere zur Vermeidung von Kunststoffmüll sind alle teilnehmenden Standbetreiber verpflichtet, ausschließlich Mehrwegverpackungen oder kompostierbares bzw. biologisch abbaubares Geschirr, Besteck und Verpackungsmaterialien zu verwenden.
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Kompostierbare bzw. biologisch abbaubare Produkte müssen den Anforderungen der Norm EN 13432 entsprechen.
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Die Verwendung von Einwegkunststoffen, die nicht den gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben entsprechen, ist untersagt.
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Der Standbetreiber ist selbst dafür verantwortlich, sich über die jeweils geltenden kommunalen, landes- und bundesrechtlichen Vorgaben (z. B. Auflagen der Stadtverwaltung) zu informieren und diese einzuhalten.
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Etwaige behördliche Maßnahmen, Auflagen, Sanktionen oder Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen Umwelt- oder Verpackungsvorgaben gehen ausschließlich zu Lasten des Standbetreibers.
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Der Standbetreiber stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen, Kosten oder Sanktionen frei, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Vorgaben geltend gemacht werden.
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Der Veranstalter kann den Standbetreiber bei Bedarf beratend bei der Auswahl geeigneter Verpackungslösungen unterstützen; eine rechtliche oder behördliche Prüfungspflicht des Veranstalters besteht jedoch nicht.
§ 8 Teilnahmegebühren und Zahlung
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Die Höhe der Standmiete sowie etwaiger Zusatzleistungen ergibt sich aus den jeweiligen Veranstaltungsinformationen bzw. der Teilnahmebestätigung.
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Rechnungen werden per E-Mail versandt und sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zu begleichen.
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Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, den Standplatz anderweitig zu vergeben und Schadensersatz geltend zu machen.
§ 9 Rücktritt, Nichtteilnahme, Ersatzteilnehmer
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Ein Rücktritt oder eine Stornierung durch den Standbetreiber ist nach Anmeldung ausgeschlossen.
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Bei Nichtteilnahme bleibt die Standmiete in voller Höhe geschuldet.
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Eine Befreiung von der Zahlungspflicht erfolgt ausschließlich dann, wenn ein geeigneter Ersatzteilnehmerbenannt wird, der vom Veranstalter ausdrücklich akzeptiert wird.
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Die Entscheidung über die Eignung eines Ersatzteilnehmers liegt ausschließlich beim Veranstalter.
§ 10 Absage oder Änderung der Veranstaltung durch den Veranstalter
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Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, zu verlegen, zu verkürzen oder abzubrechen, wenn zwingende Gründe vorliegen, insbesondere:
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höhere Gewalt,
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extreme Witterung,
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behördliche Auflagen oder Sicherheitsanforderungen,
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Pandemien oder vergleichbare Ereignisse,
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wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder unzureichende Teilnehmerzahl.
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In diesen Fällen bestehen keine Schadensersatzansprüche, insbesondere nicht wegen Umsatz-, Gewinn-, Reise- oder Personalkosten.
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Bereits geleistete Zahlungen können nach Ermessen des Veranstalters erstattet oder für andere Veranstaltungen angerechnet werden.
§ 11 Haftung
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Der Veranstalter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
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Eine Haftung für Schäden am Stand, an der Ausrüstung oder für wirtschaftliche Ergebnisse der Veranstaltung ist ausgeschlossen.
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Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 12 Foto-, Film- und Namensrechte
Der Standbetreiber erklärt sich damit einverstanden, dass Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sowie der Name und das Angebot seines Standes zu Werbe-, Presse- und Dokumentationszwecken durch den Veranstalter genutzt werden dürfen.
§ 13 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.
§ 14 Schlussbestimmungen
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.
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Nebenabreden bedürfen der Textform.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
maya&yo – Yusuf Tekce
Mühlenstraße 21
58313 Herdecke
(Stand: 19.01.2026)